Versicherung zahlt nicht?
Wehren Sie sich gegen die Leistungsverweigerung
Wenn Sie Schäden durch einen Unfall, eine Krankheit, Verdienstausfall oder ähnliches erleiden, springt Ihre Versicherung ein und trägt die Kosten für Ihre Personen-, Vermögens- oder Sachschäden.
Doch nicht selten verzögern oder verweigern Versicherungen die notwendigen Leistungen. Eine Ablehnung, die den Betroffenen schnell in finanziellen Notlagen bringen kann und dabei nicht immer nachvollziehbar oder rechtens sind.
Als Versicherter stehen Ihnen zahlreiche Rechte und juristischen Optionen zur Verfügung, um sich gegen Ihre Versicherung zu wehren. Wenden Sie sich an Fachanwaltskanzlei Fölsner - wir setzten uns im Schadensfall für Sie ein.
Wir melden uns innerhalb von 48 Stunden nach Kontaktaufnahme mit einem Maßnahmenplan.

Dafür sorgen wir
Ihre Vorteile durch unsere Spezialisierung
Stress minimieren
Machen Sie Schluss mit dem nervenzehrenden Hin und Her zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung. Wir übernehmen die komplette Kommunikation und reduzieren den Stress für Sie.
Auf Augenhöhe kommunizieren
Wir verfügen über sowohl über das tiefe Fachwissen als auch die nötige Erfahrung, um Ihrer Versicherung auf Augenhöhe zu begegnen und nicht eher nachzugeben, bis wir alle rechtlichen Möglichkeiten für Sie ausgeschöpft haben.
Leistung erhalten
Wenn Sie einen Anspruch auf die Leistung Ihrer Versicherung haben, werden wir Ihren Schadensersatz schnell und unkompliziert für Sie durchsetzen. Wenn nötig, erstreiten wir Ihre Rechte auch vor Gericht, bis Sie Ihre rechtmäßigen Zahlungen erhalten.
DIE HÄUFIGSTEN URSACHEN
5 mögliche Gründe, warum Ihre Versicherung nicht zahlt
Wenn Ihre Versicherung Ihren Leistungsantrag ablehnt, kann das verschiedene Ursachen haben. Wir haben Ihnen die häufigsten Gründe der Zahlungsverweigerung von Versicherungen zusammengestellt:
1.
Frist verpasst:
Sie haben Ihren Schaden nicht rechtzeitig innerhalb der Frist bei Ihrer Versicherung gemeldet.
2.
Fehler im Leistungsantrag:
Sie haben bei der komplizierten Antragsstellung fehlerhafte Angaben gemacht.
3.
Fehlende Beweismittel:
Der Schaden kann nicht ausreichend von Ihnen bewiesen werden.
4.
Zahlungsverzug:
Ihre Beitragszahlung hat ein oder mehrmals nicht rechtzeitig stattgefunden.
5.
Keine Abdeckung des Schadens:
Ihre Versicherungspolice deckt den entstandenen Schaden nicht ab.
Jeder Fall muss einzeln geprüft werden
Kennen Sie Ihre Rechte
Ob eine Versicherung die Leistungen ablehnen und die Zahlungen tatsächlich verweigern darf, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab und muss immer individuell geprüft werden.
Fakt ist: Versicherungen nutzen häufig die Unwissenheit und Notsituation von Versicherten aus, um die Auszahlungen zu umgehen und Geld zu sparen.
Als Betroffener sollten Sie sich nach einer Leistungsverweigerung umgehend an einen Anwalt wenden und Ihre Möglichkeiten prüfen lassen.
Die folgenden Handlungsoptionen wird er mit Ihnen durchgehen und die richtigen Schritte für Sie einleiten:

1
Beschwerde gegen Ihre Versicherung einreichen
Wenn die Zahlung ausbleibt, können Sie schriftlich bei Ihrem Versicherer Beschwerde einreichen. Auch ein Anwalt kann diesen Schritt für Sie übernehmen. Oft erzielt der juristische Druck auf Augenhöhe eine größere Wirkung und beeinflusst die Reaktion der Versicherung positiv.
2
Die BaFin einbinden
Sollte die Beschwerde bei der Versicherung keinen Erfolg haben, kann im zweiten Schritt eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eingereicht werden. Diese prüft die Rechtmäßigkeit der Ablehnung.
3
Ombudsmann kontaktieren
Ein Ombudsmann agiert als außergerichtlicher Schlichter der Versicherungsgesellschaften und wird Ihren Fall ebenfalls prüfen. Erfahrungsgemäß dauert dieser Prozess einige Wochen, sodass Sie hierbei Geduld aufbringen müssen.
4
Verzugszinsen verlangen
Wenn Ihre Versicherung die Leistungsübernahme weiterhin verzögert, haben Sie ein Recht auf die Zahlung von Verzugszinsen. Ein Anwalt wird Sie dabei unterstützen, die Zinsen vom Versicherer einzufordern.
5
Klage einreichen
Als letzte Maßnahme können Sie gerichtlich gegen Ihre Versicherung vorgehen. Klären Sie vorab mit Ihrem Fachanwalt, ob sich ein Prozess für Sie lohnen wird und lassen Sie sich von ihm vor Gericht vertreten.
Raus aus der Machtlosigkeit
Lassen Sie die Ablehnung von uns prüfen
Wir verstehen, in welcher belastenden Situation Sie sich befinden, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt. Als Fachanwaltskanzlei für Versicherungsrecht haben wir bereits viele Mandanten in ähnlicher Lage kennengelernt und wissen genau, wie hilflos und wütend man sich gegenüber dem Versicherer fühlen kann.
Wir wissen aber auch, dass es rechtlich gute Möglichkeiten für Sie gibt, sich zu wehren. Als spezialisierter Anwalt setzt Torsten Fölsner seine Expertise und Erfahrung dafür ein, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Der Fachanwalt für Ihr Versicherungsrecht
Hilfe Für Versicherungskunden
Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt
Um Leistungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung zu beziehen, müssen einige Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt sein. Vor allem müssen Sie als versicherte Person zu mindestens 50 % berufsunfähig sein.
Das bedeutet, wenn Sie vorher eine 40-Stunden-Woche absolviert haben, können Sie jetzt krankheitsbedingt nur noch weniger als 20 Stunden arbeiten. Die Versicher kann einen eigenen Gutachter schicken, der den Prozentsatz Ihrer Berufsunfähigkeit festlegt. Besonders bei psychischen Erkrankungen ist diese Ermittlung oftmals schwer, sodass Versicherungen sich hier oft quer stellen.
Des Weiteren müssen die Einschränkungen in den meisten Fällen für mindestens 3 Jahre bestehen, um sich von der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, aber die Berufsunfähigkeit von Ihrer Versicherung dennoch nicht anerkannt wird, nehmen Sie Kontakt mit unserer Fachanwaltskanzlei auf. Rechtsanwalt Torsten Fölsner wird Ihre Ansprüche geltend machen.

Lassen Sie Ihren Anspruch prüfen
Wenn die private Krankenversicherung nicht zahlt
Wenn Ihre private Krankenkasse nicht zahlt, werden vorwiegend Gründe wie Formfehler, Fristüberschreitungen oder Zweifel an der medizinischen Notwendigkeit angegeben. Als Betroffener sollten Sie schnell handeln und Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid Ihrer Versicherung einlegen, damit Sie nicht auf den hohen Behandlungskosten sitzen bleiben.
Fachanwalt Torsten Fölsner ist Experte für Versicherungsrecht und kann Sie über alle Handlungsoptionen beraten, sowie bei sämtlichen Schritten bis zu Ihrer Auszahlung begleiten.

Sturmschäden und Co.
Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt
Eine Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Wasser, Feuer und Sturm auf. Häufig kommt es jedoch vor, dass Versicherungen den Schaden nicht anerkennen und Gründe vorschieben, um die Zahlung abzulehnen. Wenn folgende Teile Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung betroffen sind, muss Ihre Versicherung für den Schaden aufkommen:
Garagen, Carports und ähnliche Nebengebäude
Fest verbaute Stoffe wie Fußböden und Wände
Einbaumöbel, die eigens für Ihr Haus gefertigt wurden
Festes Inventar wie Heizungen und Badewannen
Wenn Ihr entstandener Schaden von der Versicherung abgesichert ist, diese sich aber weigert zu zahlen, können Sie dagegen vorgehen und sollten einen Fachanwalt einschalten. Schützen Sie Ihr Eigenheim und nehmen Sie eine Absage Ihrer Versicherung nicht einfach hin.

Nehmen Sie IHR SCHICKSAL IN DIE HAND
Wenn die Unfallversicherung nicht zahlt
Unfälle können immer und überall passieren und sind manchmal nicht nur mit Schäden an Ihrer Gesundheit, sondern auch mit hohen Kosten verbunden. Wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft beeinträchtigt sind, muss Ihre private Unfallversicherung einspringen. Für den Fall, dass Ihre Versicherung nicht zahlt, sollten Sie nicht einfach aufgeben!
Wenden Sie sich an einen Fachanwalt, der genauestens prüft, ob Ihre Leistungen zu Unrecht verweigert wurden und Ihr Recht auf Auszahlung für Sie durchsetzt.

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"Herr Fölsner hat mir im Streit mit meiner Unfallversicherung kompetent zur Seite gestanden. Durch die hohe Auszahlung der Gesellschaft konnte ich die Folgen des Schadens wenigstens finanziell kompensieren. In ständigem Austausch mit Herrn Fölsner hatte ich immer das Gefühl in dem Fall up to date zu sein. Das gab mir Sicherheit, da ich mit einbezogen wurde."
von Peter L.
Unterstützung für Hinterbliebene
Wenn die Risikolebensversicherung nicht zahlt
Ein Todesfall ist für die Hinterbliebenen bereits schwer genug. Wenn dann auch noch die Versicherung ihre Zahlung verweigert, wirkt sich das zusätzlich belastend auf die Betroffenen aus.
In den meisten Fällen zahlt die Risikolebensversicherung nicht, wenn die Todesursache nicht vollends aufgeklärt werden konnte. Ebenso wird der Versicherer nicht zahlen, wenn der Versicherte durch eine bezugsberechtigte Person getötet wurde.
Fordern Sie jetzt eine unverbindliche Vertragsprüfung an und lassen Sie sich von uns kostenfrei Ihre Chancen darlegen. Fachanwalt Fölsner fordert die Risikolebensversicherung Ihres Versicherers ein und sorgt dafür, dass Sie die Summe bekommen, die Ihnen zusteht.

FAQs
Häufig gestellte Fragen
Wenn die Zahlung Ihrer Versicherung ausbleibt, können Sie zunächst Ihren Versicherer kontaktieren und abklären, ob Ihr Antrag lediglich noch in Bearbeitung ist oder ob die Versicherung die Leistung für Ihren Schadensfall tatsächlich ablehnt. Sollte letzteres der Fall sein, holen Sie sich anwaltliche Hilfe und legen Sie Beschwerde ein.
Wenn Ihre Versicherung die Auskunft über den Stand Ihrer Antragsstellung verweigert oder die Bearbeitung bereits seit Wochen stagniert, kann es sinnvoll sein, einen rechtlichen Beistand einzuschalten, der entsprechenden Druck auf Ihre Versicherung ausüben kann. Wenn die Leistung bereits abgelehnt wurde, kann ein Anwalt mit rechtlichen Mittel gegen die Versicherung vorgehen und dafür sorgen, dass Ihr Versicherungsschutz rückwirkend geltend gemacht wird.
Ja, wenn Ihre Versicherung nicht zahlt, bleibt Ihnen immer die Möglichkeit gegen die Entscheidung zu klagen. Kontaktieren Sie einen Anwalt, wenn Sie mit dem Gedanken spielen, gegen Ihre Versicherung vor Gericht zu ziehen. Er kann Ihnen vorab bereits eine Einschätzung zu Ihren Erfolgsaussichten geben und Sie während des Prozesses optimal verteidigen.
Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich vor allem bei gerichtlichen Prozessen. In der Regen werden die anfallenden Kosten, wie z.B. Gebühren eines Gerichtsvollziehers, Erstellung von Gutachten oder Befragung von Zeugen von der Rechtsschutzversicherung übernommen. Das schützt sie vor hohen Ausgaben, die eine Klage mit sich bringt.
Holen Sie sich, was Ihnen zusteht
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Ihre Versicherung zahlt nicht und Sie haben Sorge, auf Ihrem Schaden sitzen zu bleiben? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir analysieren Ihre Erfolgsaussichten kostenlos und erstreiten im Ernstfall Ihre Schadenssumme.

