Sie sind Kunde bei der Postbank? Phishing-Verluste jetzt zurückholen!

Ein Artikel von Torsten Fölsner
Postbank Phishing

Sie sind Opfer einer Phishing-Nachricht geworden, wodurch Ihnen Geld gestohlen wurde?

Bei Betrug haben Kunden der Postbank Anspruch darauf, sich die Verluste von der Bank erstatten zu lassen, doch die Postbank weigert sich oft, ihrer Pflicht nachzukommen.

Durch einen kompetenten Experten und der nötigen anwaltlichen Autorität können wir die sich querstellende Postbank zur Rücküberweisung Ihrer Verluste überzeugen, sodass Sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben müssen.

Das Wichtigste im Überblick

  • 1. Ihr Geld ist nicht sicher: Wir warnen eindringlich vor den Risiken eines Phishing-Angriffs bei Postbank-Kunden, bei dem nicht nur Ihr Geld, sondern auch Ihre Identität und sogar Ihre rechtliche Position gefährdet sein könnten.
  • 2. Die Bank lässt Sie im Stich: Trotz der rechtlichen Verpflichtung weigert sich die Postbank oft, bei Phishing-Angriffen entstandene Verluste zurückzuerstatten. Das legt eine finanzielle und emotionale Last auf die Opfer.
  • 3. Rechtlicher Beistand ist entscheidend: Unsere Experten der Kanzlei Fölsner sind kompetente Anwälte für derartige Fälle. Mit der richtigen rechtlichen Unterstützung können Sie die Bank zur Rücküberweisung zwingen.
  • 4. Daran erkennen Sie Betrug: Achten Sie unbedingt auf Rechtschreibfehler in den E-Mails und überprüfen deren Authentizität. Schützen Sie sich zusätzlich und informieren sich über aktuelle Methoden, um nicht auf Betrug hereinzufallen.
  • 5. Handeln Sie jetzt: Es ist wichtig, schnell zu handeln und sich rechtlich beraten zu lassen, um den finanziellen Schaden zu begrenzen und eventuell rückgängig zu machen.

Nehmen Sie sich vor diesen Risiken einer Phishing-Attacke in Acht!

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Finanzielle Schäden

Ein Postbank Phishing Betrug bedeutet in den meisten Fällen ein nicht unerheblicher, finanzieller Schaden. Das Konto wurde von den Betrügern leergeräumt und der Kreditrahmen ausgeschöpft. Im schlimmsten Fall stehen Sie kurzfristig ohne finanzielle Mittel da.

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Identitätsdiebstahl

Neben dem Geld haben es die Betrüger in vielen Fällen auf persönliche Daten abgesehen, um einen Identitätsdiebstahl zu begehen. Diese Betrugsart ist besonders gefährlich, da sie nur sehr schwer als solche nachgewiesen werden kann und da Sie selbst als Mittäter beschuldigt werden können. Aus diesem Grund sollten Sie bei einem Identitätsdiebstahl unbedingt die Hilfe von einem Fachanwalt in Anspruch nehmen.

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Geldwäsche

Viele Betrüger nutzen Phishing, um Geldwäsche zu betreiben. Auch hier können Sie, ähnlich wie bei einem Identitätsdiebstahl, beschuldigt werden, selbst in den Betrug in Form eines Finanzagenten verwickelt zu sein. Zögern Sie nicht und holen Sie sich rechtliche Hilfe bei einem Anwalt.

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Schadsoftware

Ganz gleich, ob Sie einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone nutzen – die Täter haben raffinierte Betrugsmethoden, mit denen sie Schadsoftware auf den Endgeräten installieren können. Mithilfe dieser Programme gelangen die Betrüger an Ihre Zugangsdaten und Passwörter, ohne dass Sie davon etwas mitbekommen.

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Postbank verweigert die Rückerstattung

In einigen Fällen verweigert die Postbank die Rückerstattung des gestohlenen Geldes. Die Begründung besteht darin, dass die Bank Ihnen vorwirft, grob fahrlässig gehandelt zu haben. Sofern ein grob fahrlässiges Handeln vorliegt, muss die Bank nicht für den Schaden aufkommen und Sie würden auf dem Verlust sitzen bleiben.

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Enormer Stress

Ein Postbank Phishing Angriff bedeutet nicht nur einen großen finanziellen Verlust, sondern auch einen enormen Stress. Die Sorge, dass das Geld verloren ist und zahlreiche Telefonate und Gespräche mit der Bank, aber auch mit der Polizei kosten viel Kraft und Nerven.

Durch grob fahrlässiges Handeln verlieren Sie Ersatzansprüche!

Sofern die Bank Ihnen ein grob fahrlässiges Handeln nachweisen kann, muss die Bank den durch die nicht autorisierte Überweisung entstandenen Schaden aufkommen. Diese Gefahr sollten Sie unbedingt vermeiden.

Folgende Fälle zählen zu einem grob fahrlässigen Handeln und sollten daher auf jeden Fall vermieden werden:

  • Herausgabe von persönlichen Daten, Kennwörtern oder Pin Tan Kombinationen am Telefon
  • Speichern von Zugangsdaten oder Passwörtern auf dem Endgerät, mit welchem Sie sich in Ihr Online-Banking einloggen
  • Durchführen von Bank-Aktivitäten auf einem Gerät ohne ausreichenden Schutz durch eine aktuelle Antivirensoftware
  • Aufbewahren der PIN zusammen mit der EC oder Kreditkarte

Die Postbank ist jedoch in der Pflicht, zu beweisen, dass Sie Ihre Sorgfaltspflicht hinsichtlich der Sicherheit für Ihr Postbank Konto in grober Weise verletzt oder missachtet haben. Nur dann kann das Bankunternehmen die Zahlung verweigern.

Setzen Sie sich mit einem kompetenten Anwalt zur Wehr!

In der Regel sitzt der Schock nach einem Postbank Phishing Angriff tief. Vor allem, wenn eine große Geldsumme durch die Betrüger entwendet wurde, ist die Angst vorhanden, auf dem Schaden sitzen zu bleiben.

Mit einem kompetenten Anwalt an Ihrer Seite haben Sie die besten Chncen, sich zur Wehr zu setzen und Ihren Verlust von der Postbank erstattet zu bekommen. Ein erfahrener Anwalt weiß, welche rechtlichen Mittel er einsetzen kann, um sich gegen den Vorwurf des grob fahrlässigen Handelns zu behaupten. Wichtig ist, dass Sie schnell handeln. Umso früher ein Anwalt eingeschaltet wird, je effektiver kann er dafür sorgen, dass der Schaden begrenzt wird.

Setzen Sie sich mit unserer Fachkanzlei Fölnser in Verbindung. Unsere Anwälte sind Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Bankenrecht. Wir werden alles daran setzen, um Ihnen zu helfen und sorgen dafür, dass Sie das entwendete Geld schnellstmöglich durch die Postbank zurückerstattet bekommen.

Die Postbank muss bei Betrug für den Schaden aufkommen

Liegt ein Betrug vor und es wurde unautorisiert Geld von Ihrem Konto entwendet, muss die Postbank für den entstandenen Schaden aufkommen. Die Bank ist dazu verpflichtet, das Konto auf den Stand zurückzuversetzen, in welchem es sich vor dem Betrugsfall befunden hat.


Ebenso ist die Postbank verpflichtet, Schadensersatz zu zahlen, sofern das Bankunternehmen seine vertraglichen Nebenpflichten verletzt hat. Wurde beispielsweise weiteres Geld aufgrund eines verzögerten Handelns der Bank gestohlen, muss auch diese Summe ersetzt werden.


In vielen Fällen wird die Bank versuchen, den Kunden ein grob fahrlässiges Handeln vorzuwerfen. Sofern dieser Vorwurf nachgewiesen werden kann, muss kein Schadensersatz der Bank geleistet werden. Die Verbraucherzentrale fordert jedoch, durch die Payment Services Directive 2 - PSD2 (zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie) Kunden besser zu schützen.

Achten Sie auf diese Betrugsmerkmale


Indem Sie auf gewisse Merkmale achten, lassen sich Phishing Betrüger häufig im Vorfeld als solche enttarnen. Achten Sie daher besonders auf die folgenden Warnsignale:

  • Dringlichkeit: Ein typisches Kennzeichen einer Phishing Mail ist die Dringlichkeit. Im Namen der Postbank wird darauf hingewiesen, dass umgehendes Handeln erforderlich ist. Werden beispielsweise die Daten nicht innerhalb von 24 Stunden aktualisiert, drohen die Phishing Kriminellen beispielsweise mit der Sperrung des Accounts.
  • Rechtschreibfehler: Achten Sie auf Rechtschreibfehler und falsche Grammatik. Diese sind eindeutige Hinweise auf einen Phishing Versuch per e Mail.
  • Fehlende persönliche Anrede: E Mails und sms ohne persönliche Ansprache sind ein weiteres Indiz dafür, dass es sich um eine mögliche Phishing Falle handeln könnte. In der Regel verschickt die Postbank ausschließlich personalisierte Nachrichten.
  • Fremdsprache: Achtung vor Nachrichten in einer Fremdsprache. Newsletter oder e Mails in einer Fremdsprache stammen mit großer Sicherheit nicht von der Postbank. Sie sind ein deutlicher Hinweis für Fake Mails und Phishing Versuche.
  • Unseriöse Anrufe: Sie erhalten unaufgefordert Anrufe im Namen der Postbank? Dann handelt es sich um eine besonders beliebte Masche der Betrüger, bei welcher sie das Ziel verfolgen, sensible Daten direkt am Telefon zu erhalten.

Nehmen Sie sich vor diesen Betrugsmaschen in Acht!

Im Laufe der Zeit haben die Betrüger die verschiedenen Betrugsmaschen immer wieder verfeinert und auf den neuesten Stand der Technik angepasst. Diese Maschen sind besonders beliebt bei den Betrügern:

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Phishing

Phishing Mails zählen nach wie vor zu den häufigsten Angriffstaktiken der Kriminellen. Hierbei versuchen die Täter mit Hilfe einer gefälschten e Mail die Kunden dazu zu bewegen, auf einen manipulierten Link zu klicken. Über diesen Link gelangen die Opfer auf eine gefälschte Webseite, auf welcher die eingegebenen Daten direkt abgefangen werden. Die Täter fischen sozusagen die gewünschten Informationen ab, um diese für ihre kriminellen Zwecke zu missbrauchen.

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Pharming

Pharming zählt zu den besonders hinterhältigen Phishing Angriffen. Bei dieser Technik geben die Kunden die richtige URL ein und werden dennoch auf eine Phishing Webseite weitergeleitet. Pharming ist so gut wie nicht von den Kunden als Betrugsmasche zu entlarven.

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Whaling

Whaling ist eine spezielle Form einer Phishing Mail. Hier nutzen die Täter Informationen, um eine bestimmte Personengruppe wie das Management oder die Geschäftsführung anzusprechen. Durch das Eingrenzen und Personalisieren wirkt der Kontakt echt und vertrauenswürdig.

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Vishing

Vishing, welches auch als Voice Phishing bezeichnet wird, versucht persönliche Informationen und Daten über einen Anruf zu erhalten. Oft wird am Telefon eine Dringlichkeit erzeugt, sodass die Kundschaft verunsichert und leichter zur Herausgabe der Daten bereit ist.

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Trojaner - Schadsoftware

Trojaner gehören neben Phishing Mails noch immer zu den gefragtesten Betrugsmaschen. Hierbei wird eine Schadsoftware auf dem Rechner installiert, welche im Hintergrund und für den Anwender nicht bemerkbar agiert. Dabei werden Login Daten, aber auch weitere Details und Informationen an die Cyberkriminellen übertragen.

Führen Sie diese Schutzmaßnahmen durch

Auch wenn die Phishing Angriffe immer raffinierter werden, haben Sie die Möglichkeit, sich und Ihr Postbank Konto zu schützen:

  • Keine Links unbekannter Absender E-Mails oder SMS anklicken: Durch das Anklicken des Links werden Sie bei einem Phishing Angriff auf eine gefälschte Seite weitergeleitet
  • Überprüfen des Echtheitszertifikats: Achten Sie auf der Homepage der Postbank-Webseite auf das Echtheitszertifikat und prüfen Sie dieses
  • Zugangsdaten nicht online speichern: Speichern Sie Ihre Zugangsdaten nie online oder auf Ihrem Rechner, mit welchem Sie die Postbank Banking Programme nutzen
  • Regelmäßige Updates der Antivirensoftware: Achten Sie darauf, in regelmäßigen Abständen immer die neueste Version der Antivirensoftware zu installieren
  • Eingabe der Postbank-URL per Hand: Geben Sie die Postbank URL immer per Hand in die Browserzeile ein
  • Browserzeile muss mit „https“ beginnen: Das https ist ein Zeichen dafür, dass es sich um eine seriöse und sichere Seite handelt
  • Erkundigen Sie sich bei Anrufen eines Postbank-Mitarbeiters: Ein angeblicher Anruf durch einen Bankmitarbeiter sollte stets über einen Rückruf bei ihrer Filiale abgeklärt werden

Bei Betrugsverdacht umsichtig handeln

Falls Sie doch aller Vorsichtsmaßnahmen Opfer von einem Postbank Phishing Angriff geworden sind und eine Phishing SMS oder Phishing Mail erhalten haben , sollten Sie umsichtig handeln. Auch wenn der Schock im ersten Moment groß ist, dürfen Sie keine Zeit verlieren. Je schneller Sie handeln, umso größer ist die Chance, dass Sie Ihr verlorenes Geld zurückerhalten. Folgende Schritte sind wichtig, sobald Sie einen Betrugsverdacht feststellen:

  1. Lassen Sie umgehend Ihr Postbank Konto sperren

  2. Informieren Sie die Postbank über den Phishing Angriff

  3. Stellen Sie Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei

  4. Schalten Sie einen versierten Anwalt ein, welcher Sie unterstützt

Bauen Sie auf bewährte Kompetenz

Bauen Sie auf die jahrelange Erfahrung der Anwälte. Sie sorgen dafür, dass Sie nicht auf dem Schaden sitzen bleiben.

Ausgang eines Phishing Angriffs ohne Anwalt


  • Herr B. bemerkte, dass eine große Geldsumme von seinem Postbank-Konto abgebucht worden ist.
  • Er informiert die Bank und lässt sein Konto sperren
  • Die Bank wirft Herr B vor, leichtsinnig auf einen Link in einer Phishing Mail geklickt zu haben
  • Mit dem Vorwurf des grob fahrlässigen Handelns weigert sich die Bank, für den Schaden aufzukommen

Ausgang mit anwaltlicher Unterstützung


  • Herr B. informiert die Bank und einen Anwalt, der ihn dabei unterstützt, die Verluste zurückzuholen
  • Der Anwalt übernimmt die Kommunikation mit der Bank und stellt klar, dass diese für den Schaden aufkommen muss
  • Herr B. erhält das Geld auf sein Konto zurück
Rechtsanwalt-Fölsner

Lassen Sie das nicht mit sich machen!

Lassen Sie sich von Ihrem Bankunternehmen nicht die Schuld für den Phishing Angriff geben. Melden Sie sich umgehend in unserer Kanzlei. Je schneller Sie Kontakt zu uns aufnehmen, umso größer stehen die Chancen, dass Sie Ihr Geld so schnell wie möglich wiederbekommen. Wir setzen uns für Sie und für Ihr Recht ein!

Rechtsanwalt-Fölsner

Nehmen Sie Ihr Recht vollumfänglich in Anspruch!

Lassen Sie sich von Ihrem Recht abbringen und verpassen Sie nicht die Chance, Ihre Interessen rechtssicher durchzusetzen. Wir setzen uns für Sie und für Ihr Recht ein!

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