Sie haben Verluste durch eine Phishing-Attacke erlitten?
Kunden der DKB haben bei der Phishing-Betrugsmasche Anspruch darauf, das Geld von Ihrer Bank zurückgezahlt zu bekommen.
Mit einem fähigen Anwalt und der nötigen Autorität können Sie sich gegen uneinsichtige Banken wehren und Ihre Rechte wirkungsvoll durchsetzen, sodass Sie nicht auf den Verlusten sitzenbleiben müssen.
Für Sie im Überblick
Diese Gefahren birgt ein Phishing-Angriff für Sie
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Finanzielle Schäden
Sobald die Betrüger die Zugangsdaten zu Ihrem DKB Konto haben und darauf zugreifen können, droht schnell ein großer Verlust. Zum einen kann das Konto leergeräumt und der Kreditrahmen ausgeschöpft werden, zum anderen ist es möglich, mit den entsprechenden Daten in Ihrem Namen neue Kreditkarten, Überweisungen oder Einkäufe zu tätigen.
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Identitätsdiebstahl
Ein Identitätsdiebstahl ist besonders ärgerlich. Es ist möglich, dass die Betrüger nicht nur Bestellungen unter Ihrem Namen durchführen, sondern eine Straftat begehen, welche auf Sie zurückfällt. Zudem ist ein Identitätsdiebstahl nur sehr schwer nachweisbar. Bei dieser Art von Betrug ist es ratsam, umgehend einen versierten Rechtsanwalt zur Unterstützung zu kontaktieren.
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Geldwäsche
Betroffene eines Geldwäsche-Betrugs benötigen ebenfalls unbedingt die Hilfe eines Anwalts. Auch hier steht, ähnlich wie bei einem Identitätsdiebstahl, die Gefahr im Raum, dass Sie selbst in das Visier als Verdächtiger geraten. Je nach Fall kann es passieren, dass Ihnen vorgeworfen wird, als Finanzagent in den Betrug verstrickt und somit mitschuldig zu sein.
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Schadsoftware
Egal, ob Sie einen PC, ein Laptop, Tablet oder Smartphone nutzen - all diese Endgeräte können mit einer Schadsoftware infiziert werden. Dadurch können die Betrüger über Malesoftware oder Keylogger Ihre persönlichen Daten abfangen und diese für betrügerische Zwecke missbrauchen. Die Attacken passieren im Hintergrund der Geräte, dass Sie den Angriff erst bemerken, wenn es zu spät ist.
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Verweigerung der Rückerstattung
Es ist möglich, dass die Deutsche Kreditbank die Rückerstattung verweigert. Sie wird versuchen, Ihnen grob fahrlässiges Handeln zu unterstellen. In diesem Fall muss die Bank nicht für den entstandenen Schaden einer nicht autorisierten Überweisung aufkommen.
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Hoher Zeit- und Nervenaufwand
Neben dem finanziellen Schaden kommt ein nicht unermesslicher Zeitaufwand, welche für die Klärung des Betrugs aufgewendet werden muss. Zusätzlich zehrt die Situation an den Nerven und kostet viel Kraft. Mit einem Anwalt an Ihrer Seite stehen die Chancen gut, dass Sie Ihr verlorenes Geld schnellstmöglich auf Ihr DKB Konto zurückgebucht bekommen.
Unbedingt grob fahrlässiges Handeln vermeiden!
Im Normalfall ist eine Bank gemäß 675u BGB dazu verpflichtet, bei einer nicht autorisierten Überweisung wie im Fall von einem DKB Phishing Betrug den Schaden auszugleichen. Allerdings kann es passieren, dass die DKB Bank nicht für den Verlust aufkommen möchte, da Sie in den Augen der Bank grob fahrlässig gehandelt haben.
Eine grobe Fahrlässigkeit würde in den folgenden Fällen vorliegen:
Wichtig zu wissen ist, dass Ihnen die Bank das grob fahrlässige Handeln nachweisen muss. Kann die DKB Bank keinen Nachweis erbringen, muss sie für den Verlust aufkommen.
Mit anwaltlicher Autorität das Geld zurückholen!
Auch wenn die Aussicht nach einem DKB Phishing Fall zunächst eher schlecht aussieht, bedeutet das nicht, dass Sie Ihr Geld abschreiben müssen. Nehmen Sie die Hilfe von einem versierten und erfahrenen Fachanwalt an. Er kann Sie von Anfang an unterstützen und sorgt dafür, dass Sie zu Ihrem Recht gelangen.
Je schneller Sie handeln, umso größere Chancen haben Sie, gegen die kriminellen Machenschaften der Betrüger vorzugehen und Schadensbegrenzung zu betreiben. Außerdem kann ein Anwalt Sie dabei unterstützen, das durch die Phishing Attacke verlorene Geld schneller durch die DKB Bank ersetzt zu bekommen und Sie gegen den Vorwurf des grob fahrlässigen Handelns zu verteidigen. Nicht zuletzt regelt ein Anwalt die zeitaufwändige Korrespondenz und klärt die Sachlage mit der DKB Bank.
Fachkanzlei Fölsner - Ihr kompetenter Ansprechpartner
Die Fachkanzlei Fölsner blickt auf eine langjährige Expertise im Bankenrecht und das Thema Online-Banking-Betrug zurück. Unsere Fachanwälte setzen sich für Sie ein und sorgen dafür, dass Sie sich als Phishing Opfer gegenüber der übermächtig erscheinenden Bank zur Wehr setzen können. In einem kostenlosen Erstgespräch erörtern wir individuell Ihren Fall und geben eine erste Einschätzung zu den Erfolgsaussichten ab.
Die Pflicht der DKB Ihre Verluste im Betrugsfall zu erstatten
Sofern Ihnen keine grobe Fahrlässigkeit im Zusammenhang mit der Phishing Masche nachgewiesen werden kann, muss die DKB Bank für den Schaden aufkommen und Ihr Konto auf den gleichen Stand wie vor der unautorisierten Überweisung zurückversetzen.
Die DKB ist ebenfalls zum Schadensersatz verpflichtet, sofern sie ihre vertraglichen Nebenpflichten verletzt hat. Ein Beispiel für das Verletzen der vertraglichen Nebenpflicht ist ein verzögertes Handeln und dadurch ein verspäteter Beginn der Schadensminimierung. Der durch den Verzug entstandene Verlust muss durch das Kreditinstitut ausgeglichen werden.
Die Verbraucherzentrale fordert zudem, dass durch die zweite EU-Zahlungsdienstrichtlinie (Payment Services Directive 2 - PSD2) Bankkunden besser geschützt werden.
Diese Betrugsmaschen nutzen Betrüger am häufigsten
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Phishing
Phishing Methoden werden sowohl in der Variante als Phishing Mails als auch als Phishing SMS genutzt. Dabei versuchen kriminelle Täter durch die Phishing Nachrichten, welche in den meisten Fällen mit einer dringlichen Aufforderung an die Bankkunden adressiert ist und einen Link enthalten, an die begehrten Log-In Daten zu gelangen. Das Gefährliche an Phishing E-Mails ist die Tatsache, dass diese täuschend echt wirken.
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Pharming
Pharming wird ebenfalls im Bereich der Phishing Attacken genutzt und ist eine besonders trickreiche Variante. Bei einem Pharming-Betrug manipulieren die Betrüger die URL dahingehend, dass selbst bei einer korrekten Eingabe der Webadresse nicht die Original-, sondern die gefälschte Seite aufgerufen wird. Als Verbraucher haben Sie so gut wie keine Möglichkeit, einen Pharming-Angriff zu erkennen.
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Whaling
Whaling gehört in die Sparte des sogenannten Spear-Phishing. Letzteres sind maßgeschneiderte E-Mails, welche inhaltlich speziell auf eine Personengruppe oder auf eine Einzelperson zugeschnitten sind. Whaling ist eine Unterform und richtet sich besonders an Führungskräfte in einem Unternehmen.
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Vishing
Vishing oder auch als Voice Phishing bezeichnet, ist eine Betrugsmasche, bei der persönliche Daten über einen Anruf abgefragt werden. In der Regel geben sich die Täter als Bankmitarbeiter aus und erzeugen eine gewisse Dringlichkeit während des Gesprächs, um die Opfer zur Herausgabe der Daten zu animieren.
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Trojaner
Trojaner und andere Schadsoftware ist nach wie vor eine gängige Masche bei den kriminellen Tätern, um an die gewünschten Informationen zu gelangen. Durch die Software, welche im Hintergrund auf den Endgeräten installiert wurde, können häufig sämtliche Eingaben mitprotokolliert und an die Betrüger übermittelt werden.
So können Sie einen Betrug erkennen
Schützen Sie sich vor den Online Betrugsmaschen
Neben dem rechtzeitigen Erkennen von betrügerischen E-Mails können Sie sich aktiv vor einer Phishing Attacke schützen:
Vorgehen im Betrugsfall
Trotz Sicherheitsvorkehrungen kann es passieren, dass Sie Opfer von einem DKB Phishing Betrug werden. In diesem Fall sollten Sie die folgenden Schritte einleiten:
Das frühzeitige Einschalten von einem Anwalt ist sehr wichtig, da er Sie von Anfang an beraten und unterstützen kann. Auch in Fällen, in denen sich die Bank zunächst quer stellt und nicht für den Verlust aufkommen möchte, ist er der richtige Ansprechpartner.
Nutzen Sie die Kompetenz eines Anwalts
Nutzen Sie bei einem Betrugsfall die Hilfe eines versierten Anwalts. Unsere Fachkanzlei Fölsner verfügt über eine tiefgreifende und jahrelange Expertise sowohl im Banken- als auch im Online-Betrugsrecht. Mit der Unterstützung von IT-Experten können wir die kriminelle Vorgehensweise der Täter nachweisen und Sie unter anderem von dem Vorwurf des grob fahrlässigen Handelns befreien.
Durch den juristischen Druck bringen wir die Bank zum Einlenken und sorgen dafür, dass der gestohlene Betrag schnellstmöglich wieder auf Ihr Konto zurückgebucht wird.

Bleiben Sie nicht auf den Verlusten sitzen!
Verlieren Sie keine Zeit und melden Sie sich umgehend bei uns in der Fachkanzlei Fölsner. Je eher Sie reagieren, umso größer sind die Erfolgsaussichten und umso schneller können Sie wieder über Ihr Geld verfügen. Wir helfen Ihnen, dass Sie zu Ihrem Recht gelangen!